Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG‘s)
für die Vermietung des Ferienhauses / der Ferienwohnung
 – Unterm Berg 3, 29456 Hitzacker –


§ 1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge über die kurzfristige Vermietung des Ferienhauses / der Ferienwohnung Unterm Berg 3, 29456 Hitzacker, OT. Tießau, als Ferienhaus / Ferienwohnung zum Zwecke eines Urlaubs des Gastes, sowie für alle weiteren von Vermieter für den Gast im Rahmen des Urlaubs des Gastes gesondert vereinbarten Leistungen und Lieferungen.
 
Geschäftsbedingungen des Gastes finden ausdrücklich keine Anwendung. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
 

§ 2 Beherbergungsvertrag über die kurzfristige Vermietung des Ferienhauses / der Ferienwohnung 

Der Beherbergungsvertrag über die kurzfristige Vermietung des Ferienhauses / der Ferienwohnung kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme) und der Gast daraufhin innerhalb von 3 Tagen die Anzahlung an den Vermieter geleistet hat (Geldeingang auf dem Bankkonto des Vermieters).

 

Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

 

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Mietobjekt

Das Mietobjekt besteht aus einem Ferienhaus mit einer separaten Ferienwohnung, mithin aus zwei separaten Mieteinheiten. Beide Miteinheiten können gleichzeitig an verschiedene Mietparteien vermietet werden. Beide Mieteinheiten haben jeweils einen separaten Eingang. Den Zugang zum Mietobjekt erhält man über eine Außentreppe. Sind sowohl das Ferienhaus, als auch die Ferienwohnung zur gleichen Zeit vermietet, wird diese Außentreppe von beiden Mietparteien genutzt. 

 

Das Mietobjekt ist von einem Garten umgeben. Sind sowohl das Ferienhaus, als auch die Ferienwohnung zur gleichen Zeit vermietet, steht dem Gast des Ferienhauses der Garten zur Südseite zur Nutzung zur Verfügung, dem Gast der Ferienwohnung steht die Terrasse mit Freisitz sowie der Garten zur Ostseite zur Nutzung zur Verfügung.  

 

§ 4 Nutzung des Mietobjektes 

Das Ferienhaus / die Ferienwohnung dürfen nur zu Wohnzwecken im Rahmen eines Urlaubs genutzt werden. Eine andere Nutzung als zu Wohnzwecken im Rahmen eines Urlaubs ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Unter- oder Weitervermietung des Ferienhauses / der Ferienwohnung ist ausdrücklich nicht gestattet. Ausdrücklich untersagt ist die Nutzung des Mietobjektes zum Feiern von Festlichkeiten jeglicher Art, z.B. Abschlussparty, Abiturparty, Silvesterparty, Silberhochzeit usw. 

 

§ 5 Nutzungsberechtigte Personen

Das Ferienhaus / die Ferienwohnung einschließlich Parkplätze und Garten darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Der Gast ist berechtigt, im Rahmen von kurzfristigen Besuchen, in dem Ferienhaus / der Ferienwohnung Gäste zu empfangen. Sollte der Gast Gäste empfangen, dürfen diese nicht in dem Ferienhaus / der Ferienwohnung übernachten. Eine Untervermietung oder Überlassung des Ferienhauses / der Ferienwohnung an Dritte ist ausdrücklich verboten. Der Mietvertrag ist nicht auf dritte Personen übertragbar. 

 

Sollte das Ferienhaus / die Ferienwohnung von anderen, als in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden, berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
   

§ 6 Parkplätze 

Für jede Mieteinheit steht jeweils ein kostenloser PKW-Parkplatz zur Verfügung. Der PKW-Parkplatz wird dem Gast bei der Ankunft zugewiesen. Für die Dauer des Aufenthalts hat der Gast den zugewiesenen Parkplatz zu nutzen. 

 

Weitere Parkplätze können kostenpflichtig dazu gebucht werden. Pro Mieteinheit können insgesamt 2 Parkplätze kostenpflichtig dazu gebucht werden, sofern freie Parkplätze vorhanden sind. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch ausdrücklich nicht. Eine Nutzung der Parkplätze der Nachbargrundstücke ist ausdrücklich untersagt.  

 

§ 7 Buchungsanfragen/Buchungsbestätigung/Rechnung

Buchungsanfragen sind über das Kontaktformular der Internetseite www.ferienhaus-hitzacker-tiessau.de oder per E-Mail: [email protected] zu senden. Kann das Ferienhaus / die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitgestellt werden, erhält der Gast per E-Mail eine schriftliche Bestätigung der Buchung sowie die Rechnung.  

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

Der Gast hat eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrags zu leisten. Die Anzahlung ist sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig und auf das Bankkonto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage (Eingang auf dem Bankkonto des Vermieters) vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (30 Tage oder weniger vor Anreise) ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort bei Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. 

 

Sollte die Anzahlung / der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 3 Banktagen nach Versenden der Buchungsbestätigung auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen sein, ist die Buchung/Reservierung hinfällig. Ein Mietvertrag über die kurzfristige Vermietung des Ferienhauses / der Ferienwohnung ist dann nicht zustande gekommen. Der Vermieter ist dann berechtigt, das Ferienhaus / die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. 

 

Es werden nur Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Bargeldzahlung, Zahlung der Schecks oder Bankkarte/Kreditkarte sind nicht möglich. 

 

§ 9 An- und Abreise

Am Anreisetag stehen das Ferienhaus / die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollte der Vermieter am Anreisetag nicht persönlich anwesend sein, befindet sich der Schlüssel zum Ferienhaus / zur Ferienwohnung in einem am Haus angebrachten Schlüsselsafe. In diesem Fall wird der Vermieter dem Gast mindestens 2 Tage vor dem Anreisetag per E-Mail die Zahlenkombination des Schlüsselsafes mitteilen. 

 

Des Weiteren wird der Vermieter dem Gast einen Link zu einem YouTube Video schicken. In diesem Video zeigt und erklärt der Vermieter dem Gast das Ferienhaus / die Ferienwohnung und weist auf Besonderheiten hin, genauso, als wäre er persönlich vor Ort. Die Gäste verpflichten sich, dieses Video anzusehen und bei Unverständnis bzw. irgendwelchen Fragen umgehend den Vermieter per E-Mail zu kontaktieren.  

 

Am Abreisetag ist das Ferienhaus / die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Ferienhaus / die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Bremsspuren in der Toilette sind mit der dafür vorhandenen Toilettenbrüste zu entfernen. Haare aus der Dusche/Badewanne sind zu entfernen. Das Geschirr ist abgewaschen und abgetrocknet an den Platz zurückzustellen, von dem es entnommen wurde. Der Kühlschrank ist auszuräumen und ggfs. vorhandene Flecken sind zu entfernen. Es dürfen keine Lebensmittel in dem Ferienhaus / der Ferienwohnung verbleiben. 

 

Der Müll ist in den Mülltonnen vor dem Haus zu entsorgen.  

 

§ 10 Inventar 

Das Ferienhaus / die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit voll funktionsfähigem Inventar übergeben. Eine Inventarliste liegt in dem Ferienhaus / der Ferienwohnung aus. Das Inventar wird vor jeder neuen Vermietung auf seine Vollständigkeit und den einwandfreien, funktionsfähigen Zustand überprüft. Die Möbel/Gardinen in dem Ferienhaus / der Ferienwohnung werden vor jeder neuen Vermietung auf Flecken, Risse, Löcher und Geruch überprüft. 

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienhaus / der Ferienwohnungen inkl. Balkon und Terrasse vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere von Betten, Schränken, Tischen und Stühlen oder Fernsehern ist nicht gestattet. 

 

Innerhalb des Ferienhauses ist es nicht gestattet, die Balkonmöbel in das Ferienhaus zustellen bzw. die Tische oder Stühle aus dem Ferienhaus auf den Balkon zu stellen. 

 

Innerhalb der Ferienwohnung ist es nicht gestattet, die Gartenmöbel in Ferienwohnung zu stellen bzw. Tische oder Stühle aus der Ferienwohnung auf den Balkon zu stellen. 

 

Der Gast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt inkl. Garten (auch Rasenfläche und Blumen) und dem Inventar. Hierzu zählen unter anderem kaputte Elektrogeräte, kaputtes Geschirr, nicht mehr vorhandenes Inventar. Dazu zählen des Weiteren insbesondere Flecken auf den Möbeln, den Matratzen oder Gardinen. Flecken auf den Böden, kaputte Bodenfliesen oder Beschädigungen am Parkett- / Laminatboden. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. 

 

Das Mitbringen und Benutzen von Elektrogeräten (außer Kleingeräten mit aufladbaren Akkus, wie z.B. Handy, Digitalkamera, Laptop, elektrische Zahnbürste) ist nicht gestattet.  

 

§ 11 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus / der Ferienwohnung nicht gestattet. Sollte der Gast vertragswidrig dennoch Tiere mit in das Ferienhaus / die Ferienwohnung bringen, trägt er die Kosten für eine professionelle, allergiesichere Reinigung der gesamten Räume, ggfs. auch die Kosten für das notwendige Austauschen von Inventar und Möbeln. Das vertragswidrige Unterbringen von Tieren berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.  

 

§ 12 Rauchen

Bei dem Mietobjekt handelt es sich um ein absolutes Nichtraucherobjekt. Das Rauchen ist in dem gesamten Ferienhaus / in der gesamten Ferienwohnung ausdrücklich untersagt. Außerhalb des Ferienhauses / der Ferienwohnung ist das Rauchen nur gestattet, wenn es die übrigen Gäste nicht stört. Es ist untersagt Teller, Schüsseln oder andere Gegenstände des Inventars als Aschenbecher zu benutzen. Raucher haben sich ihren eigenen Aschenbecher mitzubringen und bei Abreise wieder mitzunehmen. Auf dem gesamten Grundstück ist es verboten Raucherkippen zu hinterlassen.  

 

§ 13 Mülltrennung

Der vom Gast verursachte Müll ist zu trennen in Restmüll, Müll für die gelbe Tonne, Papier/Pappe und Glas. In dem Ferienhaus / der Ferienwohnung sind entsprechende Behälter für die Mülltrennung vorhanden. Diese sind entsprechend zu Nutzen. Glasflaschen und Glasbehälter sind vom Gast selbstständig in den dafür vorgesehenen öffentlichen Containern zur Glasentsorgung zu entsorgen.

  

§ 14 Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren 

Das Ferienhaus / die Ferienwohnung ist für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahre weder geeignet noch ausgestattet. 

 

Das Ferienhaus ist mit zwei hohen Balkonen ausgestattet, hier besteht insbesondere für sehr kleine Kinder ein erhöhtes Sturzrisiko. Weiter befindet sich im Ferienhaus eine Treppe in die erste Etage, auch hier besteht für kleine Kinder ein erhöhtes Sturzrisiko. 

 

Der Ferienhaus und die Ferienwohnung sind mit Regalen eingerichtet, die nicht fest an die Wände montiert sind, auch hier besteht für kleine Kinder bei unsachgemäßem Gebrauch das Risiko, dass die Regale umfallen und die Kinder verletzen. 

 

Die Schlafzimmer des Ferienhauses sind mit Verdunkelungsrollos ausgestattet, die über eine Schnur hoch unter runter bewegt werden. Hier besteht bei unsachgemäßem Gebrauch durch kleine Kinder das Risiko, dass sich Kinder verletzen. 

 

Der Garten ist teilweise mit giftigen Pflanzen, die der Schädlingsbekämpfung dienen, bepflanzt. Auch hier besteht für Kinder ein erhöhtes Risiko. 

 

Aus den vorgenannten Gründen ist eine Vermietung an Gäste mit Kindern unter 16 Jahren leider nicht möglich.
  

§ 15 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet den Gästen für die Dauer des Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die nicht Inhalt des Beherbergungsvertrages ist und auf die die Gäste keinen Anspruch haben. Die Gäste haben nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. 
 

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. 

 

Er wird insbesondere:

 

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  • dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Der Gast stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. 

 

§ 16 Hausrecht 

Der Vermieter bzw. von ihm beauftragte Personen (z.B. der Hausmeister/Gärtner) haben jederzeit das Recht das Grundstück auch ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Insbesondere in den Sommermonaten kann dies zum Rasensprengen oder Blumengießen notwendig sein. Sowohl der Vermieter als auch die von ihm beauftragten Personen werden dies so unauffällig wie möglich tun um die Gäste so wenig wie möglich zu stören. 

 

Bei sofort notwendigen Reparaturen/Dienstleistungen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter oder Dienstleister das Ferienhaus / die Ferienwohnung auch während des Aufenthaltes des Gastes betreten muss. Das Betreten wird in diesem Fall im Vorfeld angekündigt. Bei Gefahr im Verzug kann das Betreten auch ohne vorherige Ankündigung notwendig sein.  

 

§ 17 Reiserücktritt durch den Gast 

Der Gast hat die Möglichkeit vom Beherbergungsvertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich, per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: [email protected] erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tag wirksam, ab dem dieser per E-Mail beim Vermieter eingeht. Tritt der Gast vom Mietvertrag zurück, ist er verpflichtet an den Vermieter eine Entschädigung zu entrichten. 

 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt der zwischen der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Anreisetag liegt und ergibt sich wie folgt: 

 

60 Tage vor Anreisetag                                  keine Entschädigung

59 bis 31 Tage vor Anreisetag                      25 % des Rechnungsbetrags

30 bis 16 Tage vor Anreisetag                      50 % des Rechnungsbetrags

15 bis 7 Tage vor Anreisetag                         80 % des Rechnungsbetrags

 

ab dem 6 Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise 100 % des Rechnungsbetrags. 

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. 

 

§ 18 Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn nicht zu vertretende Umstände eintreten, die die Erfüllung des Mietvertrags unmöglich machen, z.B. höhere Gewalt, Unfall oder Krankheit des Vermieters. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des bereits gezahlten Rechnungsbetrages. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall. 

 

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast andere Gäste oder Nachbarn trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einen solchen Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§ 19 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Jegliche sonstige Haftung, wie z.B. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung oder Ereignisse und Folgen aufgrund von höherer Gewalt, ist ausgeschlossen.

 

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes. 

 

§ 20 Fristlose Kündigung 

Jeder vertragswidrige Gebrauch des Ferienhauses / der Ferienwohnung, wie z.B. die Untervermietung, die Übernachtung von nicht berechtigten Personen, die Störung des Hausfriedens, das Feiern von Partys, die Unterbringung von Haustieren oder auch die Nichtzahlung des vollen Mietpreises berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrag. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter und wird nicht zurückgezahlt. 

 

§ 21 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung. 

 

§ 22 Einverständniserklärung

Der Gast erklärt sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung für die Vermietung des Ferienhauses / der Ferienwohnung -- Unterm Berg 3, 29456 Hitzacker -- www.ferienhaus-hitzacker-tiessau.de -- einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung der Anzahlung bzw. mit der Zahlung der Rechnung. Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

§ 23 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

 

§ 24 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Dannenberg zuständig.